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LG Frankfurt/Oder, 30.11.2018 - 13 O 244/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.09.2004 - V ZR 230/03
Ausgleichsansprüche im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 30.11.2018 - 13 O 244/17
Denn ein Anspruch auf Unterlassung kommt nach den Grundsätzen des § 1004 Satz 2 BGB nur in Betracht, wenn eine Erstbegehungs- oder Wiederholungsgefahr besteht (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 2004 - V ZR 230/03, BeckRS 2004, 10575, beck-online). - BGH, 05.07.2001 - IX ZR 327/99
Rechte des Vermieters im Konkurs des Mieters
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 30.11.2018 - 13 O 244/17
Das dortige Argument, die sprachliche Fassung des § 371 Satz 1 BGB, der von "Rückgabe" spreche, streite nicht gegen einen Herausgabeanspruch, da die vollstreckbare Ausfertigung nicht von dem Schuldner, sondern von dem Gericht erstellt werde, vermag, soweit man auf die wörtliche Fassung des Antrags abstellt, nicht zu überzeugen: Denn Herausgabe bedeutet die Verschaffung des unmittelbaren Besitzes in dem Zustand, in dem sich die Sache derzeit befindet (vgl. BGH, Urteil vom 05. Juli 2001 - IX ZR 327/99 -, BGHZ 148, 252-261, Rn. 11 juris;… Herrler, in: Palandt, 77. Aufl. 2018, § 985 Rn. 8). - OLG Karlsruhe, 21.02.2007 - 1 U 169/06
Erhebung der Vollstreckungsgegenklage als Voraussetzung der Zulässigkeit der …
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 30.11.2018 - 13 O 244/17
Es ist zwar allgemein anerkannt, dass analog § 371 Satz 1 BGB auch die Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung eines Titels verlangt werden kann, wenn das Erlöschen der titulierten Forderung - wie hier - unstreitig ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. Februar 2007 - 1 U 169/06 -, BeckRS 2007, 3752). - OLG Köln, 11.09.1996 - 19 W 46/96
Darlehns-Quittung als Schuldschein - Streitwert der Klage auf Herausgabe eines …
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 30.11.2018 - 13 O 244/17
Für die Bemessung des Streitwerts ist das wirtschaftliche Interesse der Klägerin am Besitz der Urkunde maßgebend, nicht die Höhe der verbrieften Forderung (OLG Köln, Beschluss vom 11. September 1996 - 19 W 46/96 -, Rn. 4, juris).